FAQ

Feuerlöscher

Im gewerblichen Bereich ist diese Frage über die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) geregelt und üblicherweise zu bejahen. Im privaten Bereich hingegen gibt es keine Pflicht, Feuerlöscher vorzuhalten. Das sollte Sie dennoch nicht davon abhalten, über die Anschaffung eines Feuerlöschers nachzudenken, denn Handfeuerlöscher sind eine sinnvolle Sicherheitseinrichtung, um einen Brand im Entstehungsstadium sinnvoll zu bekämpfen. Dies kann sowohl finanziellen als auch Personenschaden zumindest begrenzen, wenn nicht sogar vermeiden.

Auch wenn viele Löschertypen recht universell einsetzbar sind, gibt es doch nicht den einen Feuerlöscher. Erste Entscheidungsgrundlage ist die zu erwartende Gefährdung. So gestalten sich z.B. Brände in einem Büro in der Regel völlig anders als zum Beispiel in einem Betrieb der chemischen Industrie. Dies liegt vor allem an den zu erwartenden brennbaren Stoffen. Im Büro wird es sich eher um Pappe, Papier oder elektrische Geräte wie Computer, Drucker oder Ähnliches handeln. In einem Chemiebetrieb hingegen können z.B. leicht entzündliche oder gar explosive Stoffe beteiligt sein.
Deshalb sollte die Entscheidung, welche Löscher in welcher Menge vorgehalten werden, nur von sachkundigen Personen getroffen werden.

Feuerlöscher im gewerblichen Bereich sind regelmäßig -jedoch mindestens alle 2 Jahre- einer Prüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen. Diese Forderung ergibt sich unter Anderem aus der Arbeitsstättenrichlinie (ASR).
Aber auch andere Normen wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DIN 14406 fordern regelmäßige Prüfungen sowohl der Einsatzbereitschaft als auch der Betriebssicherheit. Handfeuerlöscher haben -je nach Bauart- eine Lebensdauer von 20 bzw. 25 Jahren. Danach sollten diese durch neue Geräte ersetzt werden.

Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind aufgrund ihrer Löschwirkung für bestimmte Arten von Bränden geeignet, die in Brandklassen eingeteilt sind:

 

Brandklasse A

Brände fester Stoffe (auch Fahrzeugbatterien wie Lithium-Ionen-Akkus)

Löschmittel: Wasser, Löschschaum, ABC-Pulver, Löschgel

 

Brandklasse B

Brände von flüssigen oder durch Temperaturerhöhung flüssig werdenden Stoffen (viele Kunststoffe, Harze und Wachse)

Löschmittel: Löschschaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid

 

Brandklasse C

Brände von Gasen (Brände von Gasen in schlecht belüfteten Räumen erst dann löschen, wenn die Gaszufuhr gestoppt wurde, da sich sonst ein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch bilden kann)

Löschmittel: ABC-Pulver, BC-Pulver

 

Brandklasse D

Brände von Metallen (insbesondere Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium)

Löschmittel: Metallbrandpulver (D-Pulver), Hohlglasgranulate, trockener Sand, trockenes Streu- oder Viehsalz, Zement, Grauguss-Späne; keinesfalls Wasser

 

Brandklasse F

Brände von Ölen und Fetten

Löschmittel: Spezielle (verseifende) Löschschäume; Wasser nur in Form von fein verteiltem Sprühnebel (Wassernebel-Löscher)

 

Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind auf jedem Feuerlöscher angegeben und mit Piktogrammen abgebildet und durch die Buchstaben A, B, C, D und F abgekürzt. Aus der Eignung eines Feuerlöschers für bestimmte Brandklassen leitet sich auch häufig der umgangssprachliche Name ab, so ist beispielsweise ein ABC-Löscher für die Brandklassen A, B und C geeignet.

Piktogramme der Brandklassen

Rauchmelder

Bundesweit gibt es eine flächendeckende Rauchmelderpflicht für private Wohnräume. Die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in privaten Wohnräumen ist in Deutschland in den Landesbauordnungen aller 16 Bundesländer verankert.
Aus den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung geht dabei hervor, durch wen in welchen Räumen Rauchwarnmelder einzubauen sind. Die Regelungen sind dabei sowohl in Neubauten als auch in Bestandsbauten einzuhalten.

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Achtung! In Baden-Württemberg sind gemäß LBO nicht nur Wohnungen, sondern Aufenthaltsräume im Allgemeinen mit Rauchmeldern auszustatten, wenn Personen darin „bestimmungsgemäß“ schlafen.

Die Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer regeln, dass für die Installation der gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder der Eigentümer zuständig ist.

Sicherheitszeichen

Sind Rauchmelder Pflicht?

Symbol

Materialbeschreibung

Dokumenten-Siegelfolie, selbstklebend

hochwertige HQ-Folie, selbstklebend, rückseitig geschlitzt

Montagehilfe (doppelseitig klebend), u.a. für Fahnen- und Nasenschilder (Alu und Kunststoff), auch als Klebeecken erhältlich

Kunststoff, 1 mm Materialstärke

Kunststoff, 3 mm Materialstärke

Aluminium nicht nachleuchtend, ca. 0,5 mm

Kunststoff selbstklebend (2 in 1 System), nicht langnachleuchtend, (wiederverwendbar, klebt auf Metall, Holz z.B. mit Silikon

Folie, langnachleuchtend, selbstklebend,
HQ-(rückseitig geschlitzt)

Selbstklebender Kunststoff, langnachleuchtend
rückseitig mit doppelseitiger Montagehilfe, vollflächig montiert

Selbstklebendes Aluminium, langnachleuchtend
rückseitig mit doppelseitiger Montagehilfe, vollflächig montiert

Kunststoff, langnachleuchtend, selbstklebend, 2 in 1 System, wiederverwendbar, klebt auf Metall, Holz und auf Wänden z.B. mit Silikon)

Kunststoff, langnachleuchtend selbstklebend
Leuchtdichte in mcd/m²: 162 / 22 / 1144 min

Kunststoff langnachleuchtend selbstklebend Ultra 6,
Leuchtdichte in mcd/m²: 225 / 28 / 1850 min

Kunststoff langnachleuchtend selbstklebend, rückseitig geschlitzt, (wiederverwendbar, klebt auf Metall, Holz, Wänden, und runden Flächen z.B. Feuerlöschern)

Kunststoff langnachleuchtend selbstklebend Ultra,
Leuchtdichte in mcd/m²: 162 / 22 / 1144 min

Kunststoff langnachleuchtend selbstklebend Ultra 6,
Leuchtdichte in mcd/m²: 225 / 28 / 1850 min

Kunststoff langnachleuchtend

Kunststoff langnachleuchtend 3mm

Aluminium langnachleuchtend
Alu langnachleuchtend 2mm

Aluminium langnachleuchtend Ultra 6,
Leuchtdichte in mcd/m²: 162 / 22 / 1144 min

Aluminium langnachleuchtend Ultra 6,
Leuchtdichte in mcd/m²: 225 / 28 / 1850 min

Polyethylenterephthalat – 0,7 mm (umweltfreundlich)

Kunststoff langnachleuchtend Ultra
Leuchtdichte in mcd/m² : 162 / 22 / 1144 min