In dieses Gebiet fallen Pflichten des Betreibers wie die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten, aber auch die Schulung von Mitarbeitern beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes. Auch auf diesem Gebiet können wir Sie entlasten mit dem Erbringen folgender